FAQ – Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was, wenn weniger verbraucht wird als das Guthaben beträgt? Viele heizen ja nicht mit Strom, sondern mit Fernwärme, Holz oder Gas oder anders.

Würde weniger Strom verbraucht als das Guthaben auf dem Energie-Ticket ausweist, soll es möglich sein, bei vom Land zertifizierten Liefer- oder Montagefirmen in Höhe des Gegenwerts der unverbrauchten Kilowattstunden andere Heizmaterialien (z. B. Gas oder Holz) oder (Fern-)Wärmelieferanten zu bezahlen, Dämmmaterial oder Ausrüstung für Heizanlagen zu beziehen. Nicht verbrauchte Kilowattstunden bzw. deren aktueller Gegenwert sollen auch für die Bezahlung von Klima-Tickets oder Fahrscheinen auf öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden können.

Was, wenn mehr verbraucht wird als das Guthaben beträgt?

Weil Haushalte, die sich keine bessere Kälteisolierung leisten können oder in schlecht isolierten Mietwohnungen leben, auf jeden Fall einen höheren Energiebedarf haben als diesbezüglich bessergestellte, sollen bestehende Formen der Unterstützung wie Heizkosten- und andere Zuschüsse bzw. Förderungen bestehen bleiben und der Zugang dazu entbürokratisiert und vereinfacht werden.

Unter der Voraussetzung, dass dies gesichert ist, soll der Mehrverbrauch gestaffelt (je mehr, desto teurer) bezahlt werden.

Wie soll das Energie-Ticket gegenfinanziert werden?

Durch soziale Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten:

1.) Durch Streichung der Privilegien für Energie-Vielverbraucher in energieverschlingenden Luxus-Residenzen sowie spürbarer Besteuerung von Produktion und Nutzung von Luxusgütern.

2.) Aus Profiten der Energiewirtschaft.

3.) Durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer bzw. laufend inflationsangepasste Besteuerung der Millionen- oder Milliarden-Vermögen.

Österreich leistet sich weit über 300.000 Millionäre, das ist die viertgrößte Millionärsdichte in Europa, viele von ihnen sind in der Corona-Krise reicher geworden. Die reichsten fünf Prozent besitzen zusammen 55 Prozent des Gesamtvermögens im Land, die reichsten 10 Prozent zwei Drittel. Das österreichische Privatvermögen wird auf 1.249 Milliarden Euro geschätzt  das sind rund 1,25 Billionen (eine Billion sind Million Millionen, bzw. eine Zahl mit 12 Nullen). Allein mit der Besteuerung der großen Vermögen mit nur einem Prozent kann sogar eine österreichweite Energiegrundsicherung gegenfinanziert werden.

Nachdem Vermögens- und andere kapitalbezogene Steuern nicht Landes-, sondern Bundessache sind, wollen wir, dass sich die Landespolitik auf Bundesebene für die Wiedereinführung der Mitte der 1980er Jahre abgeschafften Gewerbekapitalsteuer, und der 1994 abgeschafften eigenständigen Vermögenssteuer sowie für die Erhöhung anderer kapital- und vermögensbezogenen Steuern einsetzt.

Eure Vorstellung von Energie-Grundsicherung mittels Energie-Ticket erfordert mittel- und langfristige systemische Eingriffe in Produktion, Verteilung, Finanzierung und Verrechnung, und das braucht Zeit.

Erstens: Das ist tatsächlich so. Derzeit haben wir es mit einem für viele undurchschaubaren Gewirr von Produzenten, Lieferanten, Zuständigkeiten, Bewerbern, Preisen usw. zu tun. Nur eine einheitliche gesellschaftliche Steuerung der Energieproduktion, des -bedarfs und -verbrauchs kann sozial ausgleichend wirken. Wir verstehen das Energie-Ticket als dringende Maßnahme für die Sicherung der sozialen Existenz des Großteils der Bevölkerung und als sozial-ökologische Umorientierung der Gesellschaft, als soziale Existenzsicherung. Diese wird von immensen sozialen Ungleichheiten und ökologischen Ungerechtigkeiten bedroht. Wir wollen das ändern, weil wir eine solidarische Gesellschaft wollen. Das Energie-Ticket soll dazu beitragen. Und zweitens – es muss nicht auf große systemische Änderung gewartet werden, es kann sofort damit begonnen werden: mit der Streichung der Grundgebühren; mit der Streichung der Mehrwertsteuer auf Energie für private Haushalte; mit der Anbahnung einer transparenten und einheitlichen, in öffentlicher Hand befindlichen Energieproduktions-, Energieliefer-, Energieverteilungs- und Verrechnungsstruktur.

Warum soll ausgerechnet das Land Kärnten mit dem Energie-Ticket anfangen?

Zum einen hat laut E-Control Kärnten bereits den teuersten kWh-Preis aller Bundesländer. Entscheidend aber ist: Weil es Haupteigentümer der Kärntner Energieholding ist und gemeinsam mit dem Bund Haupteigentümer der KELAG. Also ist das Land für die Energiewirtschaft in Kärnten politisch verantwortlich. Wir wollen als Wählerinnen und Wähler wahrnehmen, was mit unseren Stimmen passiert, die wir für die Landtags- und Regierungsparteien abgegeben haben. Wir wollen, dass unser mehrheitlich gesellschaftliches Eigentum, die Energiewirtschaft, in gesellschaftlicher Verantwortung für die Bewohner und Bewohnerinnen des Landes wirkt und ihnen eine Energie-Grundsicherung gewährleistet.

Die Energieholding des Landes befindet sich fast zur Hälfte im privaten Eigentum des international agierenden deutschen Energiekonzerns RWE. Wie soll das Land Kärnten unter diesen Umständen eine Energie-Grundsicherung durchsetzen?

Das Land Kärnten hat sich seinerzeit politisch entschieden, 49% am Eigentum der Energieholding und rund 37% Anteile an der KELAG dem Energiekonzern RWE zu verscherbeln, sie auf weitere Jahre hinaus diesem zu überlassen und sich damit privatwirtschaftlicher, profitorientierter Energiepolitik unterzuordnen. Das Land Kärnten kann sich auch politisch entscheiden, es nicht länger zu tun und die Partnerschaft mit dem privaten Konzern wieder loszuwerden. Wir als Wahlvolk wollen unsere Stimme nicht abgegeben haben und nun zusehen, was ohne unser Zutun damit gemacht wird. In der österreichischen Verfassung wird festgeschrieben, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Wir wollen auch entscheiden, wo sie hingeht. Das Land Kärnten hat Verantwortung für die Bewohner und Bewohnerinnen des Landes, nicht für einen privaten Konzernmulti.